Arbeitsrecht L

Workshops Arbeitsrecht

Am 17. April und am 19. April 2018 fanden in Hof und München unsere Workshops zu arbeitsrechtlichen Themen statt.

Auch für unsere Mitgliedsfirmen ist das Thema betriebliche Altersversorgung wichtig und von zunehmender Bedeutung. Zum 01.01.2018 sind wesentliche Teile des sog. Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft getreten. Unter anderem durch Arbeitgeberzuschüsse bei Entgeltumwandlung und steuerliche Neuregelungen soll die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung erhöht werden, um eine stärkere Verbreitung in den Betrieben zu erreichen. Das sog. Flexirentengesetz existiert bereits seit dem Jahr 2016; Ziel dieses Gesetzes ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu ge-stalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen. Herr Rechtsanwalt Aschenbrenner informierte die Teilnehmer über die wesentlichen Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und des Flexirentengesetzes und stellte insbesondere die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis vor.
Immer wieder stellt sich die Frage, ob und inwieweit im Betrieb eine Überwachung von Räumlichkeiten, Arbeitsplätzen und Beschäftigten durch Kameras und Videoaufzeichnungen arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Letztlich können durch eine unzulässige Videoüberwachung erzielte Beweismittel unter Umständen auch in einem nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht verwert-bar sein. Herr Rechtsanwalt Riegg informierte die Teilnehmer über die arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte der Videoüberwachung.
Sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch in der betrieblichen Praxis nimmt das Thema Diskriminierung und Gleichbehandlung aktuell einen hohen Stellenwert ein. Im Zuge dessen gibt es auch immer wieder interessante arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die einer näheren Betrachtung lohnen. Herr Rechtsanwalt Satl besprach ausgesuchte Urteile zum Thema Diskriminierung.
Herr Ebner dagegen widmete sich der Thematik von arbeitsrechtlichen Sonderzahlungen in den Erscheinungsformen von Prämie, Tantieme oder sonstigen Gratifikationen und der in diesem Zusammenhang auftretende Problemfelder.

Auf dem Programm der Workshops in Hof und München standen:
1. Betriebsrentenstärkungsgesetz und Flexirentengesetz
2. Videoüberwachung im Beschäftigungsverhältnis
3. Diskriminierung – aktuelle Rechtsprechung
4. Arbeitsvertragliche Sondervergütungen: Prämie, Tantieme, Gratifikation

Mit insgesamt 65 Teilnehmern waren beide Veranstaltungen wieder sehr gut besucht.

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